Die steuerliche Absetzbarkeit von Markisen: Ein Überblick
In der dynamischen Welt der Immobilieninvestitionen suchen Hausbesitzer und Mieter ständig nach Möglichkeiten, ihre finanzielle Belastung zu verringern. Im Zuge des Klimaschutzprogramm 2030 des Bundes, können Eigentümer aber auch Mieter von Immobilien eine steuerliche Förderung zu einer energetischen Sanierung erhalten. Hierzu gehört das Stichwort “energetische Gebäudesanierung”
Eine weitere Möglichkeit Markisen steuerlich absetzen zu können läuft über die Angabe der Handwerkerkosten in der Steuererklärung. Der folgende Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Aspekte von Markisen und erklärt, wie und wann sie als abzugsfähige Aufwendungen betrachtet werden können.
1. Was ist eine Markise?
Eine Markise ist ein sekundäres Bedachungselement, das an der Außenseite eines Gebäudes angebracht ist, um Schutz vor Witterungseinflüssen zu bieten. Markisen sind sehr gut dafür geeignet, um Sonneneinstrahlung in den Wohnraum zu verringern um dadurch das Aufheizen der Wohnräume zu minimieren.
Je weniger direktes Sonnenlicht in den Wohnraum gelangen kann, umso weniger heizt sich der Wohnraum auf. Was sich wiederum positiv auf die Energiebilanz auswirkt der Immobilie auswirkt.
Es gibt verschiedene Arten von Markisen, darunter stationäre, einziehbare, motorisierte und tragbare Modelle. Jede dieser Markisen hat spezifische Eigenschaften und kann unterschiedliche Kosten und Installationsanforderungen haben.
2. Allgemeine steuerliche Grundlagen für Hausbesitzer
Im Bereich der Immobilien bestehen unterschiedliche steuerliche Regeln für Eigentümer und Mieter. Eigentümer können bestimmte Aufwendungen für den Erhalt und die Verbesserung ihrer Immobilie steuerlich absetzen. Mieter hingegen haben nur begrenzte Möglichkeiten, Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Beim Thema Klimaschutz gibt es sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Immobilien die Möglichkeit für bestimmte Markisen eine steuerliche Förderung zu erhalten. Die steuerliche Absetzbarkeit von Markisen fällt in die Kategorie “Bundesförderung für effiziente Gebäude” kurz BEGund ist sowohl für Eigentümer als auch für Mieter von Interesse.
Diese Art der steuerlichen Förderung ist deutlich einfacher zu handhaben, weil sie ganz einfach über die Einkommensteuererklärung eingereicht werden kann. Insgesamt können 20% der Kosten über 3 Jahre lang von der Steuer abgesetzt werden.
Sollten Sie sich für eine steuerliche Förderung der Markise entscheiden, müssen Sie beachten, das nicht alle Markisenmodelle unter diese Förderung fallen!
3. Markisen als abzugsfähige Aufwendungen
Eine weitere Form der steuerlichen Absetzbarkeit von Markisen, bezieht sich auf die Absetzbarkeit von Handwerkerkosten. Nun die Frage: Unter welchen bestimmten Umständen sind Markisen steuerlich absetzbar? Sie können als haushaltsnahe Dienstleistungen betrachtet werden, wenn sie zum Erhalt oder zur Verbesserung des Wohnraums beitragen.
Es müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Beispielsweise müssen die Markisen von einem professionellen Dienstleister installiert worden sein und die Kosten müssen eindeutig nachgewiesen werden.
Bis zu 20% der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen können von der Steuer abgesetzt werden, allerdings ist der Höchstbetrag auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt. Dies bedeutet, dass bei Arbeitskosten von 6.000 Euro der maximale Abzug erreicht wird. Wichtig ist, dass nur die Arbeitskosten und nicht die Materialkosten abgesetzt werden können.
4. Schritt-für-Schritt Anleitung zur steuerlichen Absetzung von Markisen
Der Prozess der steuerlichen Absetzung von Markisen erfordert eine genaue Planung und Dokumentation. Zunächst sollten Sie sich ein detailliertes Angebot für die Installation der Markise einholen. Nach der Installation sollten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer anfordern. Bewahren Sie alle Belege und Dokumentationen auf, um bei Bedarf Nachweise erbringen zu können. In Ihrer Steuererklärung können Sie dann die Kosten für die Markise in der entsprechenden Rubrik eintragen. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
5. Häufig gestellte Fragen (FAQs)
5.1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Markisen steuerlich absetzbar sind?
Markisen können steuerlich absetzbar sein, wenn sie von einem Fachbetrieb installiert wurden und zur Verbesserung des Wohnraums dienen. Der Steuerpflichtige muss eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorlegen können.
5.2 Gibt es Unterschiede in der steuerlichen Absetzbarkeit von Markisen für Eigentümer und Mieter?
Eigentümer und Mieter können grundsätzlich die Kosten für Markisen absetzen, sofern diese den Wohnkomfort erhöhen und von einem Fachbetrieb installiert wurden. Es gibt jedoch Unterschiede in den absetzbaren Beträgen und in den Anforderungen an die Dokumentation.
5.3 Wie kann ich die Kosten für eine Markise in meiner Steuererklärung geltend machen?
Die Kosten für die Markise können in der Einkommensteuererklärung in der Rubrik “haushaltsnahe Dienstleistungen” eingetragen werden. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, um bei Bedarf Nachweise erbringen zu können.
5.4 Ist die Installation von Markisen immer steuerlich absetzbar?
Nein, die steuerliche Absetzbarkeit von Markisen ist nicht immer gewährleistet. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zweck der Markise und der Art ihrer Installation.
5.5 Kann ich die Kosten für eine selbst installierte Markise absetzen?
Nein, die Kosten für eine selbst installierte Markise sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Die Steuererleichterung gilt in der Regel nur für Arbeiten, die von einem Fachbetrieb durchgeführt wurden.
5.6 Kann ich die Kosten für die Wartung und Reparatur von Markisen absetzen?
Ja, die Kosten für die Wartung und Reparatur von Markisen können steuerlich abgesetzt werden, sofern sie von einem Fachbetrieb durchgeführt wurden. Auch hier ist es wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren.
5.7 Was passiert, wenn ich die Markise ohne Rechnung installiert habe?
Ohne eine offizielle Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist es in der Regel nicht möglich, die Kosten für die Markise steuerlich geltend zu machen. Es ist daher ratsam, stets eine ordnungsgemäße Rechnung anzufordern.